2G (G eimpft oder G enesen) im Jugendhaus Wertingen ab dem 24. November 2021

Aufgrund der aktuell gültigen 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung muss in allen Einrichtungen der außerschulischen Jugendbildung (u.a. Jugendhäuser, Jugendzentren, etc.) die 2G Regelung umgesetzt werden.

Dies bedeutet für das Jugendhaus, dass nur noch folgende Personen Zutritt zum Jugendhaus bekommen:

  • Geimpfte Personen
  • Genesene Personen
  • Jugendliche unter 12 Jahren und 3 Monaten

Wir müssen den jeweiligen Nachweis kontrollieren. Also haltet euren Impfnachweis, Genesenennachweis oder Ausweis bereit.

Wir hoffen, dass diese Regelung möglichst schnell geändert wird und ihr, wie bisher unter der 3G Regelung zu uns kommen könnt.

 

Wenn ihr Hilfe benötigt oder Redebedarf habt, meldet euch. Entweder per Telefon oder Social Media. Wir sind für euch da!

 

Viele Grüße

Tobias, Julia und Kilian

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